Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2004

Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

1. PREISE Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager. Unsere Preise sind ohne Umsatzsteuer, die zusätzlich aufgeschlagen wird. Erhöhen sich Frachten, Gebühren oder Abgaben gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluß, gehen solche zu Lasten des Käufers. 2. LIEFERUNG Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Verkäufe ab Lager. Der Käufer ist zur unverzüglichen Abholung verpflichtet. Alle Risiken gehen mit Kauf auf den Käufer über. Durch verzögerte Abholung entstehende Kosten trägt der Käufer. Werden gekaufte Waren nicht unverzüglich abgeholt, können wir nach kurzer Fristsetzung anderweitig darüber verfügen. Der Käufer haftet dann für Kosten und Mindererlös. Stellen wir auf Lager befindliche Waren dem Käufer zu, so erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bezieht sich der Kauf auf Waren, die wir beim Kaufabschluss nicht auf Lager haben, sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir nicht selbst richtig und pünktlich beliefert werden.

3. REKLAMATIONEN Mängelrügen sind nur unter folgenden Bedingungen beachtlich. Übernimmt der Verkäufer die Ware in Köln, sind offene Mängel unverzüglich und in jedem Fall vor dem Abtransport der Ware zu Rügen. Es ist Sache des Käufers, die Ware zum frühst möglichen Zeitpunkt an unserem Lager oder dort zu untersuchen, wo sie ihm vereinbarungsgemäß angeliefert oder angedient wird. Beanstandungen jeder Art sind sofort geltend zu machen. Verspätete Abholung und Abnehme verlängert die Frist nicht. Mängel, die während des Transportes entstanden sein können, sind außerdem dem Frachtführer zu melden. Wir können verlangen, dass uns die Berechtigung der Beanstandung durch amtliche Bescheinigung oder Gutachten nachgewiesen wird. Soweit der Grund der Beanstandung von uns zu vertreten ist, erfolgt nur Minderung des Kaufpreises. Andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In jedem Falle werden Ansprüche durch den Wert der gelieferten mangelhaften Ware begrenzt.

4. ZAHLUNG Unsere Rechnungen sind netto Kasse ohne jeden Abzug bei Erhalt der Ware zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht vertragsgemäß unverzüglich nach Erhalt der Ware, so ist der Verkäufer berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen. Werden Schecks angenommen, so geschieht dies nur zahlungshalber.

5. Verlängerter EIGENTUMSVORBEHALT Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, und zwar auch soweit unsere Forderungen noch nicht fällig sein sollten. Im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltesware berechtigt. Er darf sie jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. In jedem Falle der Veräußerung darf der Erlös nur zur Befriedigung unserer Forderung verwendet werden. Die dem Käufer aus Weiterveräußerung gegen Dritte zustehenden Forderungen, insbesondere Kaufpreis/Kommissionserlös, tritt er hiermit an uns ab. Eine Offenlegung der Abtretung durch uns erfolgt nur bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Unterlagen und Beweismittel zu benennen und zu überlassen. Zugriffe Dritter, auch die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, sind uns unverzüglich zu melden.

6. GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist im Verhältnis zu Kaufleuten in alle Fällen KÖLN. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselverfahren, sowie für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen.

7. Ergänzende BESTIMMUNGEN Soweit in diesen Lieferungs- und Zahlungsbestimmungen nichts Abweichendes vorgesehen ist, gelten ergänzend die Richtlinien für Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau bzw. im grenzüberschreitenden Verkehr die Geschäftsbedingungen für frische essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG) (COFREUROP) Letzteres gilt auch dann, wenn der Käufer seinen Sitz nicht in einem der EG angehörigen Staat hat. Es kommt im übrigen ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

8. Teilnichtigkeitsklausel Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht.